Steuervorteile für edle Weine

Die steuerliche Behandlung von Wein ist ungewöhnlich und basiert auf der Annahme, dass Wein überwiegend zum Verzehr gekauft wird und bei längerem Stehen ungenießbar wird. Aus diesem Grund fällt Wein unter die 50-Jahres-Regel (er hat eine prognostizierte Nutzungsdauer von weniger als 50 Jahren) und wird von HMRC als verschwendetes Gut angesehen.

Steuervorteile für edle Weine
Sammeln von edlen Weinen - Kapitalertragssteuer

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn erhoben, den eine Person oder ein Unternehmen aus dem Verkauf eines Vermögenswerts erzielt, der im Laufe der Zeit an Wert gewonnen hat. Die Steuer wird auf der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis berechnet und soll sicherstellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern auf etwaige Kapitalgewinne zahlen.

Edle Weine gelten als einer der letzten verbliebenen steuerfreien Bereiche, in denen Privatpersonen eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer erfahren können. Obwohl dies offen für Interpretationen sein kann, hängt die steuerliche Behandlung weitgehend davon ab, wie der Wein gekauft und verkauft wird.

Aufgrund individueller steuerlicher Gegebenheiten und ständiger Änderungen in der Steuergesetzgebung empfehlen wir Ihnen, hierzu und zu Ihrer eigenen steuerlichen Situation mit Ihrem persönlichen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu sprechen.

Sammeln von edlen Weinen - Zoll und Mehrwertsteuer

Zoll & MwSt

Alle Weine unterliegen Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer; die Haftung hierfür bleibt jedoch ausgesetzt, solange der Wein in einem von der HMRC regulierten Lagerhaus verwahrt wird. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Wein aus der Kaution zu entfernen, werden Zoll und Mehrwertsteuer zum geltenden HMRC-Satz zum Zeitpunkt der Entfernung fällig. Diese wird dem Eigentümer vom Zolllager im Auftrag von HMRC direkt in Rechnung gestellt, bevor der Wein freigegeben werden kann.

Wein, der als Pfand verkauft wird, unterliegt keiner Zoll- oder Mehrwertsteuer, da die Haftung dafür ausgesetzt bleibt, sobald er verkauft ist, geht die Haftung für solche Weine auf den Käufer oder neuen Eigentümer über.

Der Einfuhrzoll wird pro Liter berechnet, der je nach HMRC-Sätzen zum Zeitpunkt der Entfernung variieren kann, und die Mehrwertsteuer basiert auf dem Kaufpreis des Weins, nicht auf dem aktuellen Wert.

Erfahren Sie mehr über die Steuervorteile des Sammelns von Wein

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